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B-Ware verspricht Technik zum Schnäppchenpreis

Waren Sie auch schon einmal in der Situation, dass Sie ein neues Gerät im Bereich der Technik günstig kaufen wollten ? Dann ist Ihnen der Begriff der B-Ware bekannt. Denn unter diesem Sortimentsbereich verstehen die Händler voll funktionsfähige Geräte, die entweder einen geringfügigen Verpackungsschaden oder eine kleine Beschädigung am Gerät selbst haben. Aus diesem Grund sind meist durchaus starke Preisnachlässe möglich. Und dennoch gibt es einiges zu berücksichtigen, bevor Sie sich für B-Ware entscheiden.

B-Ware wird unterschiedlich gewertet
Wenn Sie bei einem Händler für Technik, sei es Bürokommunikation, Küchengeräte oder Unterhaltungselektronik, B-Ware entdecken, so ist die Herkunft davon unterschiedlich möglich. Zum einen kann es sein, dass lediglich die Originalverpackung nicht mehr vorhanden ist, die Ware aber durchaus noch neuwertig ist. Hier kann es etwa dazu gekommen sein, dass der Artikel einmal ausgepackt wurde, um dem Kunden vorgeführt zu werden. Auch Retouren aus dem Versandhandel fallen unter diesen Bereich. Zum anderen kann es sich bei B-Ware auch um sogenannte Serviceware handeln, das heißt das Gerät wurde einmal repariert und so in einen neuwertigen und voll funktionsfähigen Stand zurückversetzt. Auch Restware oder sogenannten Sonderposten werden oft als B-Ware bezeichnet, ebenso wie sogenannte Swap Stocks. Dabei handelt es sich um Geräte aus dem jeweiligen Bereich der Technik, die im Falle eines Garantieumtausches zum Einsatz kommen. Wenn die Modellserie ausläuft, gelangen die überzähligen Geräte in den Verkauf.

Auf Gewährleistung achten
Wenn Sie sich für den Kauf einer B-Ware entscheiden, sollten Sie auf die genaue Angebotsbeschreibung achten. Denn zwischen Vorführgerät oder aber Rückläufer ist in jedem Fall eine Unterscheidung zu treffen, damit Sie zu Hause beim Auspacken keine böse Überraschung erleben oder enttäuscht sind, weil Sie von einem anderen Zustand des Produktes ausgegangen sind. Im übrigen gelten beim Gebrauchtkauf die gleichen Verhaltensregeln wie beim grundsätzlichen Einkauf, vor allem, wenn Sie im Internet shoppen. Hier ist es wichtig, auf das Impressum zu achten und die Angaben zum Datenschutz. In jedem Fall lohnt ein Blick auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters. Dies vor allem im Hinblick auf die Gewährleistung, die grundsätzlich eine Frist von zwei Jahren umfasst. Bei B-Waren darf sie jedoch auf ein Jahr gekürzt werden, was aber in den Geschäftsbedingungen des Händlers entsprechend und gesondert vermerkt sein muss.

Wenn Sie also auf den genauen Zustand der Ware sowie die Kaufbedingungen genau prüfen, können Sie durchaus ein Schnäppchen machen, das sich auch lohnt. So haben Sie Freude mit dem neuen Gerät und haben auch noch kräftig gespart.

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