Rückgaberecht und Gewährleistung bei im Internet gekaufter B-Ware
Oftmals sind es noch nicht benutzte Rückläufer oder Waren mit geringen Gebrauchsspuren, manchmal nur Beschädigungen an der Verpackung- die als Schnäppchen in Online-Shops angeboten werden. Hier lässt sich oftmals eine Menge Geld sparen. Doch wie sieht es mit der Rückgabe und Gewährleistung bei diesen als B-Ware bezeichneten Artikeln aus? Die folgende Übersicht soll Ihnen zeigen, was Sie beachten müssen.Etwas anders gestaltet sich die Rechtslage, wenn es um die Gewährleistung des Verkäufers geht. Bei so genannter B-Ware ist im Unterschied zum Neukauf die Gewährleistung auf 12 Monate beschränkt. Wenn Sie an der gelieferten Ware einen Mangel feststellen, sollten Sie unbedingt reklamieren - je schneller, desto besser. In den ersten sechs Monaten muss nämlich der Verkäufer beweisen, dass beim Verkauf keine Mängel bestanden (das ist für ihn umständlich und schwierig), nach Ablauf dieser Zeit kehrt sich die Beweislast zuungunsten des Kunden um. Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind allerdings Mängel, die der Verkäufer bereits angegeben hat und die eben aus diesem Grund als kostengünstigere B- Ware offeriert wurden. Eine Beeinträchtigung der Funktion sollten Sie jedoch auf keinen Fall hinnehmen.
Nicht zu verwechseln ist die Gewährleistung des Verkäufers mit der Herstellergarantie. Diese ist abhängig vom jeweiligen Hersteller und ist als eine freiwillige Leistung zu verstehen. Hierbei wird B-Ware einem neuen Produkt in der rechtlichen Beurteilung gleichgestellt.
Fazit: Wenn Sie sorgfältig die Preise zwischen Neu- und B- Ware vergleichen und mit kleinen, meist unerheblichen Fehlern leben können, können Sie mit dem Kauf von B-Ware bares Geld sparen. Die um ein Jahr reduzierte Gewährleistungsfrist des Verkäufers ist der einzige Unterschied zu Neuware.
Ergänzung: B-Ware: Pauschale Garantiebeschränkungen unzulässig